Pressemitteilung Nicole Razavi MdL zur Aufnahme der Gemeinde Gingen an der Fils in das Landesprogramm für kommunale Rad- und Fußwege
Nicole Razavi MdL: „Gingen wird in das Landesprogramm für kommunale Rad- und Fußwege aufgenommen.“
„Ich freue mich sehr über die Aufnahme in das Programm und hoffe, dass nun auch bald die Bewilligung, Förderung und damit auch der Baubeginn kommt.“
Die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete und Ministerin Nicole Razavi MdL freut sich über die Aufnahme eines Projekts aus dem Wahlkreis Geislingen in das Landesförderprogramm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur für das Jahr 2026: „Die Stadt Gingen an der Fils wurde mit ihrem Antrag für den Ersatzneubau des Oberen Stegs über die Fils aufgenommen. Das ist ein wichtiges Signal aus dem Land, die Filsquerungen wurden immer wieder im Gemeinderat behandelt.“
Mit dem Landesprogramm werden die Städte und Gemeinden dabei unterstützt, die Fuß- und Radwegnetze auszubauen und den Verkehr für alle Beteiligten sicherer zu gestalten.
„Mich freut die Programmaufnahme für die Bürgerinnen und Bürger Gingens, der obere Steg war immer eine wichtige Verbindung über die Fils, die viele Strecken im Ort verkürzt hat. Wir wollen die Menschen auf allen Wegen mobil machen. Und dazu gehört einfach eine gute Infrastruktur, egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto. Wenn es mehr, bessere und sichere Fuß- und Radwege gibt, dann steigt auch die Lust, diese zu nutzen. Jetzt liegt es an der Stadt, ihre Förderanträge beim Regierungspräsidium einzureichen.“, so die Ministerin und Landtagsabgeordnete.
„Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein Zungenbrecher, aber enorm wertvoll. Wir können unsere Kommunen tatkräftig dabei unterstützen, Verkehrsinfrastruktur zeitgemäß zu erneuern und alte Missstände durch neue Ideen zu ersetzen. So geht gute Partnerschaft mit dem ländlichen Raum und darauf sollen sich unsere Gemeinden und Städte auch in Zukunft fest verlassen können“, sagt Nicole Razavi MdL abschließend.
Hintergrund:
LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW
Die Förderung erfolgt über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Damit unterstützt das Land Städte, Gemeinden, Landkreise und Verkehrsunternehmen beim Ausbau ihrer Infrastruktur. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Sie beraten Vorhabenträger, prüfen eingehende Anträge und erteilen Bewilligungen. In der Regel übernimmt das Land 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei besonders klimafreundlichen Projekten sogar bis zu 75 Prozent. Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.