Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: Land gibt rund 143.000 Euro für Sanierung von St. Cyriakus in Wiesensteig

 
Als Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen hat Razavi heute die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 für 75 Kulturdenkmale veröffentlicht. Mit dabei ist auch ein eine Kirche aus ihrem eigenen Wahlkreis: „Die katholische Kirche St. Cyriakus in Wiesensteig erhält 143.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes. Darüber freue ich mich auch als örtliche Landtagsabgeordnete sehr und gratuliere der Stadt sehr herzlich.“ 
 
Vier der landesweit 75 Förderempfänger bekamen den Förderbescheid von Ministerin Nicole Razavi MdL im Rahmen einer digitalen Übergabe überreicht, darunter auch die katholische Kirche St. Cyriakus in Wiesensteig. Als Vertreter der katholischen Kirchengemeinde nahm Pfarrer Baumgarter an der Übergabe teil. Nicole Razavi MdL unterstrich die Bedeutung der Förderung für die Kirchengemeinde: „Das Land unterstützt die Stadt Wiesensteig bei der Sanierung des Kirchenschiffs mit Dachtragwerk, Raumschale, Ausstattung und Technik. Die Kirche, mitten im Herzen von Wiesensteig gelegen, ist für das Ortsbild prägend und ein wichtiges Stück Heimat für die Menschen. Es ist unsere Aufgabe, Kulturdenkmäler wie St. Cyriakus für das Jetzt und für die kommenden Generationen in gutem Zustand zu erhalten. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Land sich hier engagiert und einen Beitrag zur umfassenden Instandsetzung der Kirche leistet. Ein solcher Prozess dauert Jahre, benötigt fachkundige Spezialisten und ist deshalb finanziell für eine Kommune allein kaum zu stemmen“, so Nicole Razavi. 
 
Mit 6,3 Millionen Euro fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmalen im Land. Davon entfallen 30 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 29 auf solche von Kirchen und 16 auf Vorhaben von Kommunen. Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Damit unterstützt Baden-Württemberg als eines von nur wenigen Bundesländern die Eigentümer oder Besitzer von Kulturdenkmalen beim Erhalt ihrer Denkmäler. 
 
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.
 
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.